Flugverkehrskontrollfreigaben
Lassen Sie uns den Himmel gemeinsam sicher halten
Sie möchten eine Drohne, eine Fluglaterne oder Luftballons im näheren Umkreis (ca. 15 km) unserer betreuten Flughäfen fliegen lassen, bspw. im Rahmen einer Feier? Sie planen ein nahgelegenes Feuerwerk oder möchten dort einen Hochleistungsscheinwerfer nutzen? Sie planen einen Fallschirmsprung in unserer Kontrollzone? Dann sind sie hier genau richtig.
Luftfahrtaktivitäten im Bereich Luftsport und Freizeit in der Nähe eines Verkehrsflughafens können Einfluss auf den bestehenden Flugverkehr haben. Daher ist es erforderlich, diese bei der örtlich zuständigen Flugsicherung anzumelden, in der Regel ist dies die Flugplatzkontrollstelle (Tower). Diese kann beurteilen, wann Ihre Aktivitäten die Sicherheit des Luftverkehrs nicht gefährden und wird Ihnen dann kurzfristig (in der Regel telefonisch) die für Ihr Vorhaben erforderliche Flugverkehrskontrollfreigabe erteilen, ggf. unter Auflagen.
Die DFS Aviation Services ist zuständige Flugplatzkontrollstelle, und damit Ihr richtiger Ansprechpartner für bestimmte Flugverkehrsfreigaben in den Kontrollzonen, also im Umkreis von ca. 15 km um folgende Flughäfen:
- Braunschweig-Wolfsburg (BWE/EDVE)
- Dortmund (DTM/EDLW)
- Friedrichshafen (FDH/EDNY)
- Karlsruhe/Baden-Baden (FKB/EDSB)
- Lahr (LHA/EDTL)
- Memmingen (FMM/EDJA)
- Mönchengladbach (MGL/EDLN)
- Paderborn-Lippstadt (PAD/EDLP)
- Weeze/Niederrhein (NRN/EDLV)
Für alle anderen Flughäfen in Deutschland kontaktieren Sie bitte die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH.