Flugverkehrskontrollfreigaben

Lassen Sie uns den Himmel gemeinsam sicher halten

Sie möchten eine Drohne, eine Fluglaterne oder Luftballons im näheren Umkreis (ca. 15 km) unserer betreuten Flughäfen fliegen lassen, bspw. im Rahmen einer Feier? Sie planen ein nahgelegenes Feuerwerk oder möchten dort einen Hochleistungsscheinwerfer nutzen? Sie planen einen Fallschirmsprung in unserer Kontrollzone? Dann sind sie hier genau richtig.

Luftfahrtaktivitäten im Bereich Luftsport und Freizeit in der Nähe eines Verkehrsflughafens können Einfluss auf den bestehenden Flugverkehr haben. Daher ist es erforderlich, diese bei der örtlich zuständigen Flugsicherung anzumelden, in der Regel ist dies die Flugplatzkontrollstelle (Tower). Diese kann beurteilen, wann Ihre Aktivitäten die Sicherheit des Luftverkehrs nicht gefährden und wird Ihnen dann kurzfristig (in der Regel telefonisch) die für Ihr Vorhaben erforderliche Flugverkehrskontrollfreigabe erteilen, ggf. unter Auflagen.

Die DFS Aviation Services ist zuständige Flugplatzkontrollstelle, und damit Ihr richtiger Ansprechpartner für bestimmte Flugverkehrsfreigaben in den Kontrollzonen, also im Umkreis von ca. 15 km um folgende Flughäfen:

  • Braunschweig-Wolfsburg (BWE/EDVE)
  • Dortmund (DTM/EDLW)
  • Friedrichshafen (FDH/EDNY)
  • Karlsruhe/Baden-Baden (FKB/EDSB)
  • Lahr (LHA/EDTL)
  • Memmingen (FMM/EDJA)
  • Mönchengladbach (MGL/EDLN)
  • Paderborn-Lippstadt (PAD/EDLP)
  • Weeze/Niederrhein (NRN/EDLV)

Für alle anderen Flughäfen in Deutschland kontaktieren Sie bitte die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH.

FAQ

In den folgenden FAQs zeigen wir Ihnen die notwendigen Kriterien und Schritte je nach geplanter Luftfahrtaktivität auf.

Luftsport- oder Freizeit-Luftfahrtaktivitäten in einer Kontrollzone eines Flughafens müssen angemeldet und durch eine sogenannte Flugverkehrskontrollfreigabe freigegeben werden. Kontrollzonen sind für jeden Flughafen individuell definiert. Sie erstrecken sich ca. 15 km um einen Flugplatz und sind kontrollierter Luftraum, d.h. alle Flugbewegungen und sonstige Luftfahrtaktivitäten werden dort durch die Flugsicherung kontrolliert und sind damit grundsätzlich freigabepflichtig.

Dies gilt sowohl für große internationale Flughäfen (bspw. München), als auch für kleinere und mittlere Regionalflughäfen (bspw. Memmingen) sowie für militärische Flugplätze (bspw. Nordholz).

Die DFS Aviation Services GmbH ist als zuständige Flugsicherungsorganisation verantwortlich für Flugverkehrskontrollfreigaben im Umfeld von ca. 15 km um Ihre betreuten Flughäfen:

  • Dortmund (DTM/EDLW)
  • Friedrichshafen (FDH/EDNY)
  • Karlsruhe/Baden-Baden (FKB/EDSB)
  • Lahr (LHA/EDTL)
  • Memmingen (FMM/EDJA)
  • Mönchengladbach (MGL/EDLN)
  • Paderborn-Lippstadt (PAD/EDLP)
  • Weeze/Niederrhein (NRN/EDLV)

Für alle anderen Anträge kontaktieren Sie bitte die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH.

Bitte beantragen Sie Ihre Aktivitäten mindestens 10 Werktage vor Durchführung.
Eine Bearbeitung von Anträgen mit weniger Vorlauf können wir nicht garantieren.

Für folgende Luftfahrtaktivitäten benötigen Sie eine Freigabe:

  • Unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen), Flugmodelle
  • Luftballons (Kinderluftballons)
  • Feuerwerke
  • Laser- und Hochleistungsscheinwerfer
  • Aufstiege sogenannter Fluglaternen (Skylaterne, Skyballon, Glühwürmchen, Flammea, Kong Ming, Feuerlaterne, Luftlaterne, Partyballon etc.)
  • Aufstiege von Drachen, Fesselballonen, Sonden und Raketenmodellen
  • Luftfahrtveranstaltungen, Foto- und Messflüge, Motor- und Segelkunstflüge

Unten, unter Anträge, finden Sie alle Informationen zu den Freigabeprozessen der einzelnen Aktivitäten.

Flüge mit Flugmodellen/unbemannten Luftfahrtsystemen unter Einhaltung der Kriterien der NfL 2022-1-2670

Zur vereinfachten Abwicklung von Flügen mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen wurde durch die DFS Aviation Services GmbH über die Nachrichten für Luftfahrer eine Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben an unseren betreuten Flugplätze veröffentlicht, die NfL 2022-1-2670. Unter Einhaltung der dort definierten Kriterien bedarf es für Sie keiner weiteren Koordination mit der Flugplatzkontrollstelle und unsere Freigabe gilt als erteilt.

Lesen Sie sich die NfL 2022-1-2670 bitte aufmerksam durch. Sollten Sie unsicher sein, ob diese Vorgaben auf Sie zutreffen, nehmen Sie lieber Kontakt mit uns auf. Senden Sie uns eine E-Mail mit folgenden Angaben an bnl@dfs-as.aero:

  • Zur Person: Vollständiger Name, Telefonnummer (für Rückfragen)
  • Zur Aktivität: Art, Ort (genaue Adresse), betroffener Flughafen, Datum & Uhrzeit

Eine Flugverkehrskontrollfreigabe der DFS Aviation Services berührt keine allgemein geltenden gesetzlichen Vorgaben. Diese werden bei der Freigabeerteilung durch die zuständige Flugsicherung, also auch uns, vorausgesetzt und liegen in Ihrer Zuständigkeit und Verantwortung.

Dies betrifft insbesondere die Prüfung der Erfordernis behördlicher Erlaubnisse und Genehmigungen, Aufstiegsgenehmigung des Grundstückseigentümers, Haftpflichtversicherung, Datenschutzbestimmungen, sowie sonstige vorhabenspezifische Vorgaben.

Bitte informieren Sie sich über behördliche Gegebenheiten bei der für ihr Bundesland zuständigen Landesluftfahrtbehörde.

Direkt an uns eingereichte Anträge für behördliche Erlaubnisse und Genehmigungen können weder bearbeitet noch an andere Behörden weitergeleitet werden.

Anträge

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Anmeldung freigabepflichtiger Luftfahrtaktivitäten.

Der Einsatz von Drohnen und anderen unbemannten Luftfahrzeugen für diverse Zwecke ist heute schon Normalität. Es ist essentiell, diese sicher in unseren Luftraum zu integrieren. Hierzu gibt es mittlerweile wichtige Vorschriften und Regelungen, die dafür durch die Drohnenpiloten einzuhalten sind.

Sie sind noch neu in der Welt der Drohnen und möchten sich allgemein über geltende Vorschriften und nützliche Tipps informieren?
Unter Drohnen haben wir das wichtigste für Drohnenflüge in Deutschland für Sie zusammengefasst. Kennen Sie beispielsweise schon die nützliche DFS Drohnenapp?

Sie benötigen eine Freigabe für einen geplanten Drohnenflug?
Eine Flugverkehrskontrollfreigabe durch uns ist voraussichtlich nötig, wenn Sie einen Aufstieg von Flugmodellen bzw. unbemannten Luftfahrtsystemen in einer Höhe von mehr als 50 Meter und/oder in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometer von der Begrenzung des Flugplatzes planen.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit einen Aufstieg in unserem Zuständigkeitsbereich ohne unsere gesondert ausgesprochene Flugverkehrskontrollfreigabe durchzuführen. In der NfL 2022-1-2670 (Nachrichten für Luftfahrer) hat die DFS Aviation Services für Sie Kriterien veröffentlicht, unter deren Einhaltung Sie Ihre geplante Aktivität nicht im Vorfeld bei uns anmelden müssen. Lesen Sie sich diese bitte aufmerksam durch. Unter Einhaltung der Vorgaben der NfL 2022-1-2670 bedarf es keiner weiteren Koordination mit der Flugplatzkontrollstelle und unsere Freigabe gilt als erteilt.

Sollten Sie unsicher sein, ob diese Vorgaben auf Sie zutreffen, nehmen Sie lieber Kontakt mit uns auf. Senden Sie uns dann eine E-Mail mit folgenden Angaben an bnl@dfs-as.aero:

  • Zur Person: Vollständiger Name, Telefonnummer (für Rückfragen)
  • Zur Aktivität: Art, Ort (genaue Adresse), betroffener Flughafen, Datum & Uhrzeit

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihr zuständiges Ordnungsamt.

Dieses wird die DFS Aviation Services GmbH um eine Stellungnahme bitten und Ihnen die benötigte Ausnahmegenehmigung erteilen. Direkt an uns eingereichte Anträge können leider nicht bearbeitet oder weitergeleitet werden.

Ein Feuerwerk bringt eine hohe Umweltbelastung mit sich. Auch hierfür gibt es naturschonendere Alternativen. Unserer Natur wird es Ihnen danken!

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Landesluftfahrtbehörde.

Diese wird die DFS Aviation Services GmbH um eine Stellungnahme bitten und Ihnen die benötigte Bescheinigung ausstellen. Direkt an uns eingereichte Anträge können leider nicht bearbeitet oder weitergeleitet werden.

Der Aufstieg von Himmelslaternen ist in ganz Deutschland grundsätzlich aus Brandschutzgründen verboten. In Hamburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen sind seltene Ausnahmegenehmigungen möglich.

Senden Sie uns eine E-Mail mit folgenden Angaben an bnl@dfs-as.aero:

  • Zur Person: Vollständiger Name, Telefonnummer (für Rückfragen)
  • Zur Aktivität: Art, Ort (genaue Adresse), betroffener Flughafen, Datum & Uhrzeit

Senden Sie uns eine E-Mail mit folgenden Angaben an bnl@dfs-as.aero:

  • Zur Person: Vollständiger Name, Telefonnummer (für Rückfragen)
  • Zur Aktivität: Art, Ort (genaue Adresse), betroffener Flughafen, Datum & Uhrzeit

Sie möchten Luftballons in der Kontrollzone eines unserer betreuten Flughäfen fliegen lassen?
Dann füllen Sie einfach unser untenstehendes Kontaktformular für Ballonaufstiege aus und wir melden uns schnellstens bei Ihnen.

Ein romantischer, friedlicher Aufstieg von Luftballons ist schön anzusehen, für unsere Natur aber alles andere als das. Denn irgendwo landen diese auch wieder, und das meist in unserer Natur. Vielleicht finden Sie ja noch eine umweltfreundlichere Alternative.

Kontaktformular für Ballonaufstiege

Wichtiger Hinweis:

Alle Anträge für Flugverkehrskontrollfreigaben werden nun über das zentrale AIS Portal der DFS Gruppe bearbeitet!
Siehe Link unten!