Flugsicherungsgebühren

Seit dem 01.09.2021 werden für die Flugsicherung auf deutschen regionalen Verkehrsflughäfen und Landeplätzen mit Instrumentenflugbetrieb beim An- und Abflug Kosten (Gebührenzone 2) erhoben.

Diese Flugsicherungsgebühren werden (NEU) von den, an den Flugplätzen jeweilig tätigen, Flugsicherungsorganisationen berechnet und eingezogen.

Die DFS Aviation Services ist hierfür zuständig an den Flugplätzen:

  • Braunschweig-Wolfsburg
  • Dortmund
  • Emden
  • Friedrichshafen
  • Karlsruhe/Baden-Baden
  • Lahr
  • Memmingen
  • Mönchengladbach
  • Niederrhein-Weeze
  • Paderborn-Lippstadt

Die Gebührenabrechnung erfolgt für die DFS Aviation Services über unseren Kooperationspartner aeroPS GmbH.

Mehr Informationen zu der Gesetzesänderung und den Regularien finden Sie hier.