Drohnen

So fliegen Sie Ihre Drohne sicher

Fehlerhafte Drohneneinsätze bergen große Gefahr für Mensch und Wirtschaft. Im Jahr 2020 kam es trotz des massiven Einbruchs des Luftverkehrs durch die Corona-Pandemie zu 92 gemeldeten Behinderungen durch Drohnen im deutschen Luftraum. In den Vorjahren waren es 125 (2019) und 159 (2018).  Teilweise verursachten die Drohnensichtungen einen Verkehrsstop an den betroffenen Flughäfen für mehrere Stunden. Anfang 2020 musste beispielsweise der Flugbetrieb am Frankfurter Flughafen aufgrund einer Drohnensichtung für mehrere Stunden eingestellt werden. 10.000 Passagiere waren davon betroffen. Zwischenfällen mit Drohnen dieser Art führen nicht nur zu großen wirtschaftlichen Schäden, sondern stellen auch eine Gefahr für Menschenleben dar, falls ein/e Pilot/in durch eine Drohne abgelenkt oder es sogar zu einer Kollision mit einer Drohne kommt.

Die DFS Aviation Services ist für die Durchführung der Flugplatzkontrolle an diversen deutschen Regionalflughäfen zuständig. Wir bewerten und entwickeln Verfahren für eine sichere Integration von unbemannten Luftfahrzeugen in den Flugverkehr und berücksichtigen hierfür technische Entwicklungen, Vorfalluntersuchungen sowie die sich regelmäßig verändernden gesetzlichen Vorgaben.

Auf dieser Seite haben wir für Sie Informationen gesammelt, die Sie bei einer sicheren Vorbereitung und Durchführung eines Drohnenflugs unterstützen sollen.

FAQ

Vorab als nützlicher Tipp:
Der DFS-Drohnen Check unterstützt Sie bei der Vorbereitung eines sicheren Drohnenflugs und gibt Ihnen Hinweise auf eventuell benötigte Genehmigungen.

Grundsätzlich zu beachten:

  • Kennen und Überprüfen der Funktion des Fluggerätes.
  • Beachtung von Herstellervorgaben.
  • Beachtung von Wind, Witterung, Hindernisse und Luftraum (bspw. Ballone, andere Luftfahrzeuge).
  • Einhaltung von Sicherheitsabstand zu öffentlichen Wegen und Hochspannungsleitungen.
  • Beachtung von Datenschutz und Privatsphäre.
  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

Nicht zu vergessen:

  • Kennzeichnung der Drohne und ggf. Erwerb eines Kenntnisnachweis, eines sogenannten Drohnenführerscheins. Mehr dazu.
  • Ggf. Einholung einer Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde oder des zuständigen Flugsicherers (bspw. DFS Deutsche Flugsicherung und DFS Aviation Services). Mehr dazu unter Freigaben.
  • Grundsätzlich Fliegen im direkten Flughafenbereich (weniger als 1,5 km vom Zaun entfernt).
  • Grundsätzlich Fliegen über einer Höhe von 100 m.
  • Fliegen in der Kontrollzone (fest definierter Bereich ca. 15 km um einen Flughafen) ohne Freigabe des Towers. Mehr dazu erfahren Sie unter Freigaben.
  • Fliegen über Menschenansammlungen, Krankenhäusern, Atomkraftwerken, Botschaften, Konsulaten, Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Industrieanlagen, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Justizvollzugsanstalten und militärischen Objekten. Hier muss außerdem ein seitlicher Abstand von 100 m eingehalten werden.
  • Fliegen über Naturschutzgebieten.
  • Fliegen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
  • Erstellen von Fotos oder Filmaufnahmen von Personen ohne die Erlaubnis von diesen.
  • Nachtflüge ohne Beleuchtung.
  • Starten, Fliegen oder Landen ohne Genehmigung des Grundstückseigentümers.

Dazu finden Sie alles unter unseren Antragshinweisen auf der Seite Freigaben.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit einen Aufstieg in unserem Zuständigkeitsbereich ohne unsere gesondert ausgesprochene Freigabe durchzuführen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter Freigaben.

Seit 2021 definiert die neue EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) einheitliche Regeln für alle EU-Länder, so auch für Deutschland. Die Verordnung umfasst unter anderem die Einführung von Unterkategorien und Risikoklassen für Drohnen, die Pflicht zur Kennzeichnung dieser und Registrierung von Drohnenpiloten, sowie die Einführung zweier unterschiedlicher Drohnenführerscheine.

Für die Anwendung dieser Verordnung in Deutschland finden Sie alle wichtigen Informationen direkt auf der Webseite des Luftfahrt Bundesamtes.

  • DFS Drohneninfos
    Auf der Webseite der DFS Deutsche Flugsicherung finden Sie umfassende Informationen rund um Drohnenflug.
  • DroniQ-App
    Mit der App können Sie Ihre Drohnen registrieren, Flüge planen und diese gegen die neue EU-Verordnung validieren. In der Kartenansicht können zahlreiche Informationen benutzerdefiniert ein- und ausgeblendet werden.
    Ein weiteres neues Feature ist die Übertragung des Abflugstandortes, so dass die eigene Drohne für andere Luftraumteilnehmer (im UTM) sichtbar ist und diese zudem gewarnt werden können, sofern sie die Droniq App nutzen. Zur Dokumentation der Flüge steht ein Logbuch zur Verfügung.
  • DroniQ
    Die Tochter der DFS Deutsche Flugsicherung und der Deutschen Telekom ist spezialisiert auf die sichere Integration von Drohnen und anderen unbemannten Luftfahrzeugen in den deutschen Luftraum. Hier können Sie einen Drohnenführerschein erwerben, Training erhalten sowie professionelle Hardware und Systeme für sicheren Drohnenbetrieb, gerade für BVLOS-Flüge (Beyond Visual Line OF Sights = außer Sichtweite).