Zum 06.08.2026 sind neue Regularien für Drohnenflüge innerhalb des kontrollierten Luftraums in Deutschland, also auch im nahen Umfeld von Flugplätzen, auf Grundlage der NfL 2026-1-3959 des Bundesverkehrsministeriums in Kraft getreten.
Auf Basis dieser haben sowohl die DFS Deutsche Flugsicherung, als auch die DFS Aviation Services Informationsblätter zu den neuen Drohnen-Regeln für Ihre betreuten Flughäfen veröffentlicht.
An alle Drohnenpiloten die in Kontrollzonen fliegen möchten:
Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug über die aktuellen Änderungen, insbesondere die NfL 2026-1-3981 und 2026-1-3982 sowie die Publikationen und Änderungen im Luftfahrthandbuch AIP. Die sichere Einbindung Ihrer Drohne in den bestehenden Luftverkehr liegt in Ihrer Verantwortung!
Hier finden Sie alles Wichtige dazu:
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